Die Asiatische Hornisse breitet sich zunehmend in unserer Region aus und stellt eine wachsende Gefahr für unsere heimische Natur und insbesondere für die Imkerei dar.
Um dieser Entwicklung frühzeitig und koordiniert entgegenzuwirken, startet die Hilfeleistungszone DG gemeinsam mit den Gemeinden sowie den Imkerverbänden eine gezielte Frühjahrs‑Aktion. Für die systematische Früherkennung und schnelle Reaktion suchen wir engagierte Ehrenamtliche, die uns beim Aufbau eines regionalen Beobachtungs- und Meldesystems unterstützen.
Ob Naturliebhaber, Spaziergänger, Imker oder einfach Interessierte – jeder kann einen wichtigen Beitrag leisten!
Ihre Aufgaben:
- Zeitraum: Die Betreuung einer oder mehrerer Fallen ab sofort bis Ende Mai 2026.
- Wartung: Die Falle muss alle 2–3 Tage kontrolliert und mit Lockmittel nachgefüllt werden.
- Meldung: Jeder Fang einer Asiatischen Hornisse wird sofort über den QR-Code gemeldet, den Sie am 14. März zusammen mit der Falle erhalten.
- Rückgabe: Anfang Juni werden alle Fallen gereinigt an die HLZ DG zurückgegeben, um das Material für das nächste Jahr zu sichern.
Wichtiger Hinweis zur Auswahl (Strategische Verteilung): Da wir eine lückenlose geografische Abdeckung anstreben, aber über eine begrenzte Anzahl an Fallen verfügen, erfolgt die Verteilung nach objektiven strategischen Kriterien. Wir bitten um Verständnis, dass wir bei hoher Nachfrage eine Auswahl treffen müssen.
Unsere Auswahlkriterien:
- Nachgewiesener Bedarf: Wir priorisieren Gebiete mit bereits bestätigten Sichtungen oder Funden. Beispiel: In Gemeinden ohne bisherige Sichtungen (z. B. aktuell Burg-Reuland) werden deutlich weniger Fallen platziert als in bekannten Hotspots.
- Geografische Netzabdeckung: Wir füllen gezielt „weiße Flecken“ auf der Karte, um eine Überversorgung in einzelnen Straßenzügen zu vermeiden.
- Schutz von Risikozonen: Bevorzugte Abgabe an Standorten nahe Bienenstöcken (Imkereien) oder sensiblen Ökosystemen.
- Verlässlichkeit: Verbindliche Zusage zur regelmäßigen Wartung und Meldung bis Ende Mai.
HIER KLICKEN: ZUR REGISTRIERUNG ALS FALLEN-PATE