Der Rat der Hilfeleistungszone DG hat in seiner Sitzung vom 18. Februar 2026 beschlossen, zwei Stellen im Dienstgrad eines beruflichen Feuerwehrmann-Sanitäters (m/w/x)
für vakant zu erklären.
Funktionsprofil:
Am Ende der Probezeit greifen die Funktionsprofile 1, 9, 10, 11 und 17 des Ministeriellen Erlasses vom 8. Oktober 2016 zur Festlegung der Funktionsbeschreibungen des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen. Der Arbeitsort kann in allen Wachen der Hilfeleistungszone DG sein.
Bewerbungskriterien:
Gemäß Artikel 37 des Königlichen Erlasses über das Verwaltungsstatut des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen gelten für Bewerber um eine Stelle als beruflicher Feuerwehrmann folgende Bedingungen:
- Belgier oder Bürger eines anderen Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz sein,
- mindestens 18 Jahre alt sein,
- eine Führung aufweisen, die den Anforderungen der betreffenden Funktion entspricht. Der Bewerber legt einen Auszug aus dem Strafregister vor, der binnen einer Frist von drei Monaten vor dem äußersten Datum für die Einreichung der Bewerbungen ausgestellt worden ist,
- die zivilen und politischen Rechte besitzen,
- den Milizgesetzen genügen,
- Inhaber des Führerscheins B sein,
- Inhaber eines föderalen Befähigungsnachweises für den Kader des Personals im einfachen beziehungsweise im höheren Dienst sein, wie in Artikel 35 vorgesehen. Es wird davon ausgegangen, dass Personalmitglieder einer Hilfeleistungszone die in § 1 Nr. 7 aufgeführte Bedingung erfüllen.
- Als besondere Bedingung festzulegen, dass die vom Rat auf Probe ernannten Kandidaten am Ende ihrer Probezeit nicht nur das Brevet eines Feuerwehrmanns, sondern auch das Brevet eines Krankenwagenfahrers erlangt haben müssen;
- Als Bedingung festzulegen, dass die vom Rat auf Probe ernannten Kandidaten am Ende ihrer Probezeit den Führerschein der Klasse C erworben haben müssen;
- Als weitere Bedingung festzulegen, dass am Ende der Probezeit die Sprachengesetzgebung einzuhalten ist und die deutsche Sprache in Wort und Schrift zu beherrschen ist. Zu belegen anhand eines Celor-Diploms des entsprechenden Niveaus;
- Als Bedingung festzulegen, dass die maximale Gesamtdauer der Probezeit (Ausbildung und Probejahr) auf drei Jahre begrenzt ist. Hat der Kandidat in dieser Zeit seine Diplome nicht erworben und das Probejahr nicht erfolgreich absolviert, ist er zu entlassen;
Um angeworben werden zu können, muss der Bewerber eine Prüfung im Wettbewerbsverfahren bestehen, die vom Rat organisiert wird.
Es wird eine Anwerbungsreserve gebildet, die zwei Jahre gültig ist.
Der Rat schreibt keine Wohnsitz- oder Verfügbarkeitspflicht vor.
Ablauf und Inhalt der Prüfung:
Die Kandidaten, die die oben aufgelisteten Bedingungen erfüllen, werden zu einem Auswahlverfahren eingeladen, welches aus drei Teilen besteht:
- einem Test der körperlichen Eignung
- einer Verwaltungs- und logistisch-technische Prüfung
- einer mündliche Prüfung
Das Auswahlverfahren prüft die Motivation des Kandidaten und sein Übereinstimmen mit dem geforderten Funktionsprofil der Arbeitsordnung der Hilfeleistungszone DG.
Um das Auswahlverfahren zu bestehen, muss der Kandidat in allen Prüfungsteilen 50% der maximalen Punkte erreichen.
Die Jury setzt sich wie folgt zusammen:
- der Zonenkommandant oder ein von ihm bestimmter Vertreter
- René Schoonbrood oder ein von ihm bestimmter Vertreter
- Edgar George oder ein von ihm bestimmter Vertreter
Praktische Modalitäten:
Der Kandidatur ist Folgendes beizufügen:
- Motivationsschreiben
- Kopie des Führerscheins der Klasse B (Vorder- und Rückseite)
- Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
- Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als 3 Monate)
- Milizbescheinigung (ausschließlich für männliche Bewerber, die vor dem 01.01.1976 geboren wurden)
- Kopie des föderalen Befähigungsnachweises
Die Kandidaturen sind bis zum 30. April 2026 einschließlich per E-Mail (bewerbung@hlzdg.be) einzureichen.