Der Zonenrat hat in seiner Sitzung vom 18. Juni 2025 entschieden, 24 Stellen im Dienstgrad eines freiwilligen Feuerwehrmannes für vakant zu erklären.
Bewerbungskriterien:
Die Kandidaten müssen folgende Bedingungen bis zum 30. September 2025 einschließlich erfüllen (gemäß K.E. vom 19.04.2014 über das Verwaltungsstatut des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen, Artikel 37 § 1):
1. Belgier oder Bürger eines anderen Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz sein,
2. mindestens 18 Jahre alt sein,
3. eine Führung aufweisen, die den Anforderungen der betreffenden Funktion entspricht. Der Bewerber legt einen Auszug aus dem Strafregister vor, der binnen einer Frist von drei Monaten vor dem äußersten Datum für die Einreichung der Bewerbungen ausgestellt worden ist,
4. die zivilen und politischen Rechte besitzen,
5. den Milizgesetzen genügen,
6. Inhaber des Führerscheins B sein,
7. Inhaber eines föderalen Befähigungsnachweises für den Kader des Personals im einfachen beziehungsweise im höheren Dienst sein, wie in Artikel 35 vorgesehen. Es wird davon ausgegangen, dass Personalmitglieder einer Hilfeleistungszone die in § 1 Nr. 7 aufgeführte Bedingung erfüllen.
Um angeworben werden zu können, muss der Bewerber eine Prüfung im Wettbewerbsverfahren bestehen, die vom Rat organisiert wird.
Es wird eine Anwerbungsreserve gebildet, die zwei Jahre gültig ist.
Der Rat schreibt keine Wohnsitz- oder Verfügbarkeitspflicht für die Mitglieder des freiwilligen Personals vor.
Weitere Informationen entnehmen Sie gerne der untenstehenden Datei oder erhalten Sie ebenso unter interesse@hlzdg.be.
Ihre Bewerbung richten Sie gerne an bewerbung@hlzdg.be.